Belgien im Krieg / Artikel

Der Einfluss des Ersten Weltkriegs

Thema - Kollaboration

Autor : De Wever Bruno (Institution : UGent)

Um diese Seite zu zitieren

Kollaboration und Strafverfolgung

Die Geschichte der Besatzung und Unterdrückung während und nach dem Zweiten Weltkrieg ist untrennbar mit der Geschichte des Ersten Weltkriegs verbunden. Die gesellschaftlichen Strömungen, die der Kollaboration mit den Besatzern Gestalt geben, entstehen während des Ersten Weltkriegs oder treten gestärkt aus ihm hervor. Dies ist der Fall bei dem anti-belgisch-flämischen Nationalismus, der seine Wurzeln in der Frontbewegung hat, die innerhalb der belgischen Armee an der Yser-Front entstanden ist, sowie bei der Kollaboration im besetzten Land - dem prodeutschen Aktivismus. Einer seiner Strömungen bekennt sich klar zum Pangermanismus, der bereits vor dem Krieg existierte. Während des ersten Krieges erließ die belgische Regierung in Le Havre Dekrete zur Bestrafung von Kollaboration. Neue Erlässe werden diesen Rechtsrahmen in der Zwischenkriegszeit und während des Zweiten Weltkriegs vervollständigen.

620695.jpg
Institution : CegeSoma
Sammlung : Sipho
Urheberrechte : Droits Réservés
Ursprüngliche Legende : De XXIIIe IJzerbedevaart - 23 augustus 1942. Het volk aan de IJzertoren. [Frei gegeben durch zensur]

Flamenpolitik und Belgienpolitik

19123.jpg
Institution : CegeSoma
Urheberrechte : Droits Réservés
Ursprüngliche Legende : Non légendée

Die Kollaboration während des Ersten Weltkrieges war das Ergebnis der deutschen Flamenpolitik, die darauf abzielte, Belgien zu destabilisieren und Flandern in den deutschen Einflussbereich zu bringen. Hitler kehrte zu dieser Politik zurück, als er 1940 befahl, die Flamen - Deutsche - gegenüber den Wallonen, die Lateiner waren, zu bevorzugen. Dies manifestierte sich darin als er 1940 die flämischen Kriegsgefangenen freilassen ließ. Im Juli 1944 befahl er, Flandern zum Reichsgau zu machen. Dasselbe Schicksal erwartete die Wallonie, die inzwischen als "germanisch" bezeichnet worden war. Dies bedeutete das Ende von Belgien.

Keine Amnestie für Wiederholungstäter

Nach dem Ersten Weltkrieg kämpfte die flämische Bewegung für eine Kollaborateuramnestie. Dies führte zum "Gnadengesetz" von 1929, das die bereits gefällten Urteile in diese Richtung für unwiderruflich, aber überholt erklärte. Die flämische Bewegung setzte ihre Mobilisierung für eine Generalamnestie fort, die von den Veteranenorganisationen abgelehnt wurde. 1937 wurde ein Amnestiegesetz verabschiedet. Die Verweigerung der Amnestie nach 1945, wurde unter anderem damit gerechtfertigt, dass der anti-belgische flämische Nationalismus während des Zweiten Weltkriegs erneut kollaborierte und dass viele der nach dem Ersten Weltkrieg verurteilten Aktivisten erneut mit den Besatzern zusammenarbeiteten.

Um mehr zu erfahren...

285390.jpg Artikel Flamenpolitik De Wever Bruno
 
 
Um diese Seite zu zitieren
Der Einfluss des Ersten Weltkriegs
Autor : De Wever Bruno (Institution : UGent)
/de/belgien-im-krieg/artikel/1918-11-11-der-einfluss-des-ersten-weltkriegs.html