Schutz
Die Behandlung der Jugendkriminalität ist seit 1912 den Jugendgerichten anvertraut (Kinderschutzgesetz). Unter dem Gesichtspunkt eines umfassenderen Schutzes - es handelt sich um Minderjährige - wird der Delinquenzbegriff ausgeweitet. Hier findet man nicht nur Straftaten, die das Strafgesetzbuch vorsieht (bis 16 Jahre), sondern auch andere Verhaltensweisen, die in den Augen des Gesetzgebers eine Gefahr für das Kind oder für sich selbst darstellen, ohne dass sie dezidierte Straftaten sind: Landstreicherei und Betteln (bis 18 Jahre), Ungehorsam (typischerweise von den Eltern angezeigt, bis 18 Jahre), Prostitution (bis 16 Jahre).

Sammlung : Spronk
Urheberrechte : Spronk
Ursprüngliche Legende : Non légendée
Zunahme von "jugendlichen Straftätern"

Sammlung : Sipho
Urheberrechte : CegeSoma
Ursprüngliche Legende : L'heure du repas dans un camp de bohémiens établi à Forest. [censure photographique]
Während des Zweiten Weltkriegs wurden doppelt so viele Minderjährige bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wie in Friedenszeiten (das Jahr 1942 ist dabei das gewalttätigste: mehr als 35.000 Kinder wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, etwa 4.500 von ihnen wurden vor Gericht gestellt und schließlich in Anstalten eingesperrt. Dabei handelt es sich nicht nur um ein quantitatives, sondern auch um ein qualitatives Phänomen.
Zwischen Lebensmitteldiebstahl und weiblicher Sexualitätskontrolle
Die Art der verfolgten Straftaten ändern sich enorm, ein Zeichen für die Knappheit, die in Belgien herrscht: Lebensmitteldiebstähl nahmen zu und die Bevölkerung ist eher geneigt, diese anzuprangern. Man kann auch eine stärkere Kontrolle der Sexualität der jungen Mädchen beobachten: viele Prostituierte und viele, die im Verdacht stehen, "mäßig Moralisch" zu sein, werden in eine Umerziehungsanstalt geschickt. Nach der Befreiung müssen sich die Jugendgerichte mit einem anderen spezifischen Phänomen auseinandersetzen: der Repression der jungen Kollaborateure.

Institution : CegeSoma
Urheberrechte : Droits Réservés
Ursprüngliche Legende : Non légendée
Web-Legende : Affiche de propagande contre le marché noir. Les autorités tentent de lutter contre le marché noir qui met en péril le dirigisme économique voulu par l’occupant et les partis d’ordre nouveau. Malgré cette propagande, le marché noir reste très populaire car il est, si on dispose de moyens suffisants, la seule manière de s’approvisionner correctement.

Urheberrechte : CegeSoma
Ursprüngliche Legende : Non légendée

Urheberrechte : Droits réservés
Ursprüngliche Legende : Non légendée
Web-Legende : Dans certains cas, le juge des enfants place de jeunes collaborateurs dans un établissement d'éducation. C'est également le sort d'un Hennuyer qui se retrouve finalement à ses 18 ans, via Ruiselede, à l'institution de Mol, au Nord du pays.
Bibliografie
François, Aurore. Guerres et délinquance juvénile. Un demi-siècle de pratiques judiciaires et institutionnelles envers des mineurs en difficulté (1912-1950). Bruxelles: La Charte, 2011.