Belgien im Krieg / Artikel

Amnestie

Thema - Kollaboration - Justiz

Verfasser : Kesteloot Chantal (Institution : CegeSoma)

Der Präzedenzfall des ersten Weltkriegs

Im Gesetz ist die Amnestie eine rechtliche Maßnahme, um begangene Straftaten zu tilgen, auch wenn zivilrechtlichen Folgen (Zahlungen) bestehen bleiben. Sie wird im Prinzip kollektiv angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass die begangenen Handlungen nicht stattgefunden haben. In Wirklichkeit ist sie in erster Linie eine politische Maßnahme.

Die ersten Anträge auf Amnestie gehen auf die Zwischenkriegszeit zurück. Sie konzentrierten sich schnell auf die etwa 300 flämischen Aktivisten, die von der Militärjustiz wegen ihrer Beteiligung an der von den Besatzungstruppen eingeführten Flamenpolitik verurteilt worden waren. Ein erstes sogenanntes Gnadengesetz wurde im Januar 1929, nach der "Borms-Wahl", verabschiedet, bevor im Juni 1937 ein echtes Amnestiegesetz verabschiedet wurde.

Von reduzierten Strafen zu Amnestie

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Institution : CegeSoma
Legende des Ursprungs : Non légendée

Nach dem Zweiten Weltkrieg wird das Thema schnell wieder aktuell. Die erste hervorzuhebende Initiative war die des wallonischen kommunistischen Abgeordneten Jean Fonteyne, der 1947 einen Gesetzentwurf zur "Reduzierung der Strafen" einreichte. Im November 1955 wurde der erste Gesetzentwurf zugunsten der Amnestie vorgelegt. Seitdem sind viele Vorschläge von flämischen katholischen oder nationalistischen Parlamentariern eingereicht worden. Keiner von ihnen war jemals erfolgreich. Der letzte Vorschlag wurde im Mai 2011 vorgelegt. Er wurde von Parlamentariern des Vlaams Belang eingebracht und ging dank der Stimmen aller flämischen Parteien - mit Ausnahme Groens - in die Phase der Beratung über. Er war Gegenstand einer ausführlichen Mediendebatte.
Die Französischsprachigen sind entschieden gegen die Amnestie - in letzter Zeit hat sich nur Philippe Moureaux offen dazu geäußert - und die Flamen, einschließlich der NVA, scheinen das Interesse verloren zu haben. Wenn die Amnestie keinen günstigen Boden gefunden hat, so kann man nicht dasselbe von den Veränderungen in der "Repressionspolitik" sagen, da das Recht auf Begnadigung reduziert wurde, d.h. die Lockerung der Strafen, die von französischsprachigen Personen wie dem Katholiken Paul Struye, den Sozialisten Paul-Henri Spaak und Jean-Joseph Merlot unterstützt und gefördert wurde. Was den flämischen Sozialisten Pierre Vermeylen betrifft, so war er 1961 der Urheber eines Gesetzes, das in einem bestimmten Kontext eine beträchtliche Lockerung der Strafen ermöglichte, da Belgien eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte befürchtete.

Eine jetzt bedeutungslose Frage

Heute betrifft der Antrag auf Amnestie in der Tat niemanden mehr. Dennoch bleibt das Thema heikel und offenbart unterschiedliche Interpretationen der Vergangenheit durch die flämische und die französischsprachige Gesellschaft. Im Norden des Landes sind einige immer noch davon überzeugt, dass die Unterdrückung der Kollaboration gegen flämische Verurteilte härter war, trotz der vielen wissenschaftlichen Studien, die zeigen, dass dies nicht der Fall ist. Die Amnestie - der Begriff bleibt brisant - mag immer noch Schlagzeilen machen, Kontroversen schüren und Spannungen innerhalb der flämischen nationalistischen Bewegung schüren, aber im Laufe der Zeit und der Generationen hat sie keine politische Zukunft.

Bibliographie

Aerts, Koen, Dirk Luyten, Bart Willems, et Paul Drossens. Papy était-il un nazi? Sur les traces d’un passé de guerre. Bruxelles :Racine, 2017.

Aerts, Koen. “Repressie Zonder Maat of Einde?” De Juridische Reïntegratie van Collaborateurs in de Belgische Staat Na de Tweede Wereldoorlog. Gent: Academia Press, 2014.

Gotovitch, José et Kesteloot Chantal, Collaboration, répression : un passé qui résiste ? Bruxelles : Labor, 2002.

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Amnestie
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