Wer kann begnadigen?
Das Recht, Verurteilte zu begnadigen, steht deutschen Militärkommandanten wie General von Falkenhausen in Belgien zu. Sie können von sich aus bei der Urteilsverkündung eine Strafmilderung beschließen, wenn nach ihrem "pflichtgemäßen Ermessen" ausreichende Gründe dafür vorliegen. Nur Todes- und Disziplinarstrafen entgehen diesem Milderungsrecht. Letzteres kann nur nach Ratifizierung durch ein Gnadengesuch eines Dritten gemildert werden. Was andere Strafen betrifft, so können die militärischen Befehlshaber sie nur auf die Strafen abmildern, die normalerweise für die leichtesten Formen des begangenen Verbrechens gelten.

Urheberrechte : Droits Réservés
Ursprüngliche Legende : von Falkenhausen
Wer kann um Begnadigung ansuchen?

Ursprüngliche Legende : Bestätigungsverfügung, Die Vollstreckung der Strafen wird bis zur Entscheidung auf die vorliegenden Gnadengesuche ausgesetzt.
Das Recht, Verurteilte zu begnadigen, steht deutschen Militärkommandanten wie General von Falkenhausen in Belgien zu. Sie können von sich aus bei der Urteilsverkündung eine Strafmilderung beschließen, wenn nach ihrem "pflichtgemäßen Ermessen" ausreichende Gründe dafür vorliegen. Nur Todes- und Disziplinarstrafen entgehen diesem Milderungsrecht. Letzteres kann nur nach Ratifizierung durch ein Gnadengesuch eines Dritten gemildert werden. Was andere Strafen betrifft, so können die militärischen Befehlshaber sie nur auf die Strafen abmildern, die normalerweise für die leichtesten Formen des begangenen Verbrechens gelten.
Was passiert nach einer Begnadigung?
Für einen zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen bedeutet eine angenommene Begnadigung oft eine Reduzierung der verhängten Strafe. In der Regel ordnet der Gerichtsherr eine Aussetzung der Strafe bis zum Ende des Krieges an, was in der Praxis zu einer bedingten Entlassung des Verurteilten führt.
Bibliografie
Roden, Dimitri. “"In Naam van Het Duitse Volk!” Het Duitse Krijgsgerecht En de Openbare Orde in Bezet België (1940-1944).” Ph.D. Thesis, Universiteit Gent, 2015.
Roden, Dimitri. “Van Aanhouding Tot Strafuitvoering. De Werking van Het Duitse Gerechtelijke Apparaat in Bezet België En Noord‑Frankrijk (1940-1944).” Cahiers d’Histoire Du Temps Présent/Bijdragen Tot de Eigentijdse Geschiedenis 22 (2010): 113–60.