Belgien im Krieg / Artikel

Belgische Magistratur

Thema - Justiz - Kollaboration

Verfasser : Zurné Jan Julia (Institution : CegeSoma)

Eine traditionelle Elite

Nach der deutschen Invasion im Mai 1940 behält die belgische Magistratur ihre Funktion, wie es von der Vorkriegsregierung vorgesehen war. Sie ist die einzige übriggebliebene Staatsmacht und nimmt ihre Aufgabe sehr ernst. Die deutschen Behörden versuchen, die gerichtliche Gewalt der Besatzungsverwaltung zu unterstellen, aber dies gelingt nicht wirklich. Trotz Versuchen des Besatzers und der Parteien der Neuen Ordnung, Kollaborateure ernennen zu lassen, bleibt die Magistratur ein Bollwerk der konservativen Elite.

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Institution : CegeSoma
Sammlung : Belgapress
Urheberrecht : CegeSoma
Legende des Ursprungs : La plus récente photo de M. Schuind. [censure photographique]

Anhänger der Kollaborationsparteien betrachten die Magistratur deshalb als verwerfliches Überbleibsel der etablierten Ordnung der  Vorkriegszeit. Als Widerstandsgruppen immer häufiger Angriffe gegen Kollaborateure verüben und die belgische Justiz die Täter beinahe nie
findet, meinen viele Anhänger der Neuen Ordnung, dass die Magistratur moralische Mitverantwortung für die Gewalt trägt.

Geringstes Übel

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Institution : CegeSoma
Urheberrecht : Droits réservés
Legende des Ursprungs : Politieke gevangenen in de citadel van Huy door de Duitsers omgevormd tot concentratiekamp.

Viele Magistrate entscheiden sich zu Beginn der Besatzung für eine Politik des geringsten Übels. Das bedeutet, dass sie mit dem Besatzer zusammenarbeiten möchten, um den Einfluss von Hardliners in der Kollaboration zu beschränken. Dafür muss die gerichtliche Gewalt jedoch den Deutschen gegenüber Zugeständnisse machen.

Je weiter die Besatzung fortschreitet, desto schwieriger wird die Position der Magistratur. Sie kollidiert stets häufiger mit den deutschen Behörden, unter anderem als die unabhängige Funktion der Justiz in Gefahr gerät. Mit Blick auf den Ersten Weltkrieg, als die Magistratur nach Jahren der Zugeständnisse ein Statement machte, indem sie in Streik trat, wissen die Magistrate, dass sie über eine gewisse Machtposition verfügen. Mangels ausreichender Mannstärke ist die Besatzungsverwaltung nämlich von ihnen abhängig, um die öffentliche Ordnung zu bewahren.

Konflikte

Einige Konflikte werden niemals definitiv bereinigt und bleiben gleichsam in der Luft hängen. Die deutschen Behörden versuchen die Magistrate einzuschüchtern, indem sie Quertreiber entlassen und Geiseln festhalten.  Einige Magistrate sind im Widerstand aktiv und werden deshalb von der Besatzungsmacht verhaftet. Vor allem die Geheimdienste sind bei Magistraten populär.

Schlussendlich fährt die gerichtliche Gewalt – allerdings auch durch das Schließen von Kompromissen mit dem Besatzer – weiterhin ihren eigenen Kurs. Die Magistrate tun dies nicht nur aus Vaterlandsliebe, sondern auch um ihre eigene Machtposition nach der Befreiung bereits jetzt sicherzustellen.

Bibliografie

Gotovitch, José. Note Relative à La Magistrature Sous l’occupation. Notes de Travail 5. Bruxelles: Centre de recherches et d’Etudes Historiques de la seconde guerre mondiale, 1972.

Hendrick, Aude, and Françoise Muller. “La Magistrature Belge de 1830 à Nos Jours.” In Tweehonderd Jaar Justitie. Historische Encyclopedie van de Belgische Justitie.  Deux Siècles de Justice. Encyclopédie Historique de La Justice Belge, edited by Margo de Koster, Dirk Heirbaut, and Xavier Rousseaux. Brugge: Die Keure, 2015.

Louveaux, Charles. “La Magistrature Dans La Tourmente Des Années 1940-1944.” Revue Du Droit Pénal et de Criminologie, no. 61 (1981): 620–65.

Koster, Margo de, Dirk Heirbaut, and Xavier Rousseaux. Tweehonderd Jaar Justitie. Historische Encyclopedie van de Belgische Justitie, Deux Siècles de Justice Belge. Encyclopédie Historique de La Justice Belge. Brugge: Die Keure, 2015.

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Pour citer cette page
Belgische Magistratur
Verfasser : Zurné Jan Julia (Institution : CegeSoma)
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