Während des gesamten Krieges wenden die Besatzungsmächte drei Arten der Todesstrafe an: das Erschießungskommando, die Guillotine oder den Galgen.
Am häufigsten fand die erste Methode Anwendung: Mindestens 900 zum Tode Verurteilte in Belgien und Nordfrankreich wurden in den besetzten Gebieten erschossen. Allerdings gab es eine Ausnahme von dieser Regel: Bei zum Tode verurteilten Frauen sah das deutsche Recht die Enthauptung vor, eine Strafe, die grundsätzlich nur im Reich verhängt werden konnte. Eine Hinrichtung in besetztem Gebiet würde riskieren, diese Frauen zu Märtyrerinnen zu machen, was die Besatzungsmacht um jeden Preis vermeiden wollte.
Der Tod durch Erhängen ist in §13 des Strafgesetzbuches des Deutschen Reiches von 1871 geregelt. Das Gesetz sah diese Hinrichtungsmethode für Zivilisten vor, die die öffentliche Ordnung störten. In Belgien und Nordfrankreich wurde sie vor allem auf Widerstandskämpfer angewandt, die sich direkt an Angriffen gegen die Wehrmacht beteiligt hatten. Von Mai 1943 bis April 1944 erhängten die Besatzer 50 Widerstandskämpfer: 23 im Fort von Breendonk, 17 im Lager von Vught.
Roden, Dimitri. “"In Naam van Het Duitse Volk!” Het Duitse Krijgsgerecht En de Openbare Orde in Bezet België (1940-1944).” Ph.D. Thesis, Universiteit Gent, 2015.
Roden, Dimitri. “Van Aanhouding Tot Strafuitvoering. De Werking van Het Duitse Gerechtelijke Apparaat in Bezet België En Noord‑Frankrijk (1940-1944).” Cahiers d’Histoire Du Temps Présent/Bijdragen Tot de Eigentijdse Geschiedenis 22 (2010): 113–60.