Belgien im Krieg / Artikel

Strafe-Repression

Thema - Kollaboration - Justiz

Verfasser : Aerts Koen

Anfänglich ist es sehr ungewöhnlich, dass Kollaborateure mit einer Geldstrafe belegt werden. Die Situation ändert sich Ende 1945, nachdem die Verfahren für kleinere Delikte vereinfacht worden waren. Um die Gerichte zu entlasten, ist es nun möglich, bei einem Schuldeingeständnis zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Neben der polizeilichen Überwachung und dem Verlust der Bürgerrechte kann das Urteil eine Geldstrafe beinhalten. Wenn der Verurteilte die Geldstrafe nicht bezahlen kann, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt.
Eine Geldstrafe darf nach der Freilassung nicht mehr als 7.000 BEF betragen. In mehr als der Hälfte der Fälle - insbesondere bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit - und völlig illegal ist der Betrag jedoch viel höher: bis zu drei Millionen oder mehr.
Die genaue Zahl der Bußgelder ist nicht bekannt. Es wird geschätzt, dass es nicht mehr als 500 waren, für insgesamt etwa 200 Millionen belgische Francs. Nach Anpassung auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes entspricht dieser Betrag im Jahr 2016 etwa 38 Millionen Euro. Durch die Straferleichterungen landet am Ende nur noch die Hälfte dieses Betrags in der Staatskasse.

Finanzielle Sanktionen im Repressionszusammenhang

Bibliographie

Aerts, Koen. “Repressie Zonder Maat of Einde?” De Juridische Reïntegratie van Collaborateurs in de Belgische Staat Na de Tweede Wereldoorlog. Gent: Academia Press, 2014.


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163793.jpg Artikel Die Säuberung und die Strafverfolgung der Kollaboration Aerts Koen
275327.jpg Artikel van Haecke Lawrence
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Strafe-Repression
Verfasser : Aerts Koen
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