Richtlinie zur Produktion für den Export nach Deutschland, benannt nach ihrem Leiter Alexandre Galopin.
Essen - Überlebensnotwendig
Die Feindproduktion ist strafbar. Dennoch entscheidet im Juli 1940 das "Galopin-Komitee", eine finanz- und wirtschaftspolitische Schattenregierung mit Vertretern der Hochfinanz und der Industrie, dass es unter den gegebenen Umständen besser ist, für Deutschland zu arbeiten. Belgien war nicht autonom in der Nahrungsmittelproduktion; Importe waren daher Überlebensnotwendig. Diese Lebensmittelimporte können jedoch nun wegen der britischen Blockade nur aus Deutschland oder aus den von Deutschland kontrollierten Gebieten kommen und um diese Importe zu bezahlen, werden Exporte von Industrieprodukten benötigt. Die Produktion für Deutschland würde dabei auch verhindern, dass belgische Arbeitskräfte nach Deutschland überstellt werden (wie im Ersten Weltkrieg). Die Nazis würden keine Massenarbeitslosigkeit in Belgien dulden. Die Aufrechterhaltung der Produktion würde es ermöglichen, die Kontrolle über die Unternehmen in belgischer Hand zu behalten und Maßnahmen zur Sicherung der Nachkriegswettbewerbsfähigkeit zu ergreifen.

Urheberrechte : Droits réservés
Ursprüngliche Legende : Non légendée
Web-Legende : Portrait d’Alexandre Galopin. Gouverneur de la Société générale de Belgique, il est à l’origine de la doctrine dite Galopin qui détermine la ligne de conduite à laquelle se réfèrent les entrepreneurs pendant l’Occupation. Il est assassiné en février 1944 par un commando de la DeVlag.
Produktionsgrenzen

Sammlung : Sipho
Urheberrechte : CegeSoma
Ursprüngliche Legende : Fonderie d'acier.
Die Richtlinie ist jedoch kein Freifahrtschein, um für Deutschland zu arbeiten, da eine Reihe von Einschränkungen eingebaut sind. Waffen und Munition dürfen nicht hergestellt werden. Der Bedarf an importierten Lebensmitteln bestimmt die maximale Exportmenge. Das Komitee soll innerhalb der Branchenverbände Entscheidungen über die Annahme deutscher Aufträge treffen. Auf diese Weise will man vermeiden, dass ein Auftrag aus Wettbewerbsüberlegungen heraus angenommen wird.
Praktische Umsetzung
Die Doktrin wurde in den von den Holdinggesellschaften kontrollierten Sektoren angewandt, insbesondere in der Schwerindustrie in Wallonien (Kohle, Stahl, Metall). In diesen Sektoren werden auch Entscheidungen über "verdächtige" deutsche Befehle im gegenseitigen Einvernehmen getroffen und manchmal abgelehnt. Als die Deutschen den Druck erhöhten, geben die Gesellschaften schließlich nach oder handeln einen Kompromiss aus. Die Galopin-Richtlinie hat auf viele Sektoren, wie z.B. die Kohleminen, wenig Einfluss, da es keine direkte Verbindung mit den Kriegsanstrengungen gibt.
Die Argumente der Galopin-Richtlinie verlieren jedoch schnell an Kraft. Belgien hatt mit chronischer Nahrungsmittelknappheit zu kämpfen, dazu lehnt im Dezember 1940 die Besatzungsmacht den Austausch von Lebensmitteln gegen Industrieprodukte ab. Im Oktober 1942 wird die "Arbeitspflicht" in Deutschland umgesetzt. Trotzdem wird an der Richtlinie festgehalten und sie wird in den Jahren 1941 und 1942 verfeinert und erweitert. Der Schwerpunkt liegt darauf, die belgische Wirtschaft heil durch den Krieg zu führen. Die Produktion war dabei eine Notwendigkeit, und sei es nur deswegen, um die Kontrolle über die Unternehmen in belgischer Hand zu behalten.

Urheberrechte : Droits Réservés
Ursprüngliche Legende : Non légendée

Sammlung : Sipho
Urheberrechte : CegeSoma
Ursprüngliche Legende : Non légendée
Web-Legende : Durant la guerre, le charbon est une matière première très recherchée. La fédération sectorielle a le droit d’accepter ou refuser les commandes allemandes. Soumis à une forte pression, les industriels sont toutefois parfois contraints de céder aux exigences allemandes.

Sammlung : Sipho
Urheberrechte : CegeSoma
Ursprüngliche Legende : Avec les travailleurs wallons qui ont trouvé du travail dans une biscuiterie en Allemagne. Des ouvrières s'occupant de la fabrication de la bonne pâte. [Frei gegeben durch zensur]

Urheberrechte : Droits Réservés
Ursprüngliche Legende : Werbestelle Antwerpen.

Sammlung : Sipho
Urheberrechte : CegeSoma
Ursprüngliche Legende : Non légendée

Urheberrechte : Droits Réservés
Ursprüngliche Legende : Brussel

Sammlung : Sipho
Urheberrechte : CegeSoma
Ursprüngliche Legende : Vandaag had te Brussel de begrafenisplechtigheid plaats van de heer Galopin, bestuurder van de "General Ban van Belgïe", slachtoffer van de terreuraanvallen. De plechtigheid in de kerk van het Heilig Hart. Aujourd'hui a eu lieu à Bruxelles l'enterrement de monsieur Galopin directeur de la Banque de la Société Générale de Belgique tombé sous les balles terroristes. La cérémonie à l'église du Sacré Coeur. 4/3/1944 (Frei gegeben durch zensur)
Bibliografie
Luyten, Dirk. Ideologie En Praktijk van Het Corporatisme Tijdens de Tweede Wereldoorlog in België. Brussel: VUB Press, 1997.
Van den Wijngaert, Mark. Nood Breekt Wet: Economische Collaboratie of Accommodatie: Het Beleid van Alexandre Galopin, Gouverneur van de Société Générale Tijdens de Duitse Bezetting (1940-1944). Tielt: Lannoo, 1990.