Belgien im Krieg / Artikel

Galopin-Richtlinie

Thema - Kollaboration

Verfasser : Luyten Dirk (Institution : CegeSoma)

Richtlinie zur Produktion für den Export nach Deutschland, benannt nach ihrem Leiter Alexandre Galopin.

Essen - Überlebensnotwendig

Die Feindproduktion ist strafbar. Dennoch entscheidet im Juli 1940 das "Galopin-Komitee", eine finanz- und wirtschaftspolitische Schattenregierung mit Vertretern der Hochfinanz und der Industrie, dass es unter den gegebenen Umständen besser ist, für Deutschland zu arbeiten. Belgien war nicht autonom in der Nahrungsmittelproduktion; Importe waren daher Überlebensnotwendig. Diese Lebensmittelimporte können jedoch nun wegen der britischen Blockade nur aus Deutschland oder aus den von Deutschland kontrollierten Gebieten kommen und um diese Importe zu bezahlen, werden Exporte von Industrieprodukten benötigt. Die Produktion für Deutschland würde dabei auch verhindern, dass belgische Arbeitskräfte nach Deutschland überstellt werden (wie im Ersten Weltkrieg). Die Nazis würden keine Massenarbeitslosigkeit in Belgien dulden. Die Aufrechterhaltung der Produktion würde es ermöglichen, die Kontrolle über die Unternehmen in belgischer Hand zu behalten und Maßnahmen zur Sicherung der Nachkriegswettbewerbsfähigkeit zu ergreifen.

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Institution : CegeSoma
Urheberrecht : Droits réservés
Legende des Ursprungs : Non légendée
Legende des Ursprungs : Portrait d’Alexandre Galopin. Gouverneur de la Société générale de Belgique, il est à l’origine de la doctrine dite Galopin qui détermine la ligne de conduite à laquelle se réfèrent les entrepreneurs pendant l’Occupation. Il est assassiné en février 1944 par un commando de la DeVlag.

Produktionsgrenzen

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Institution : CegeSoma
Sammlung : Sipho
Urheberrecht : CegeSoma
Legende des Ursprungs : Fonderie d'acier.

Die Richtlinie ist jedoch kein Freifahrtschein, um für Deutschland zu arbeiten, da eine Reihe von Einschränkungen eingebaut sind. Waffen und Munition dürfen nicht hergestellt werden. Der Bedarf an importierten Lebensmitteln bestimmt die maximale Exportmenge. Das Komitee soll innerhalb der Branchenverbände Entscheidungen über die Annahme deutscher Aufträge treffen. Auf diese Weise will man vermeiden, dass ein Auftrag aus Wettbewerbsüberlegungen heraus angenommen wird.

Praktische Umsetzung

Die Doktrin wurde in den von den Holdinggesellschaften kontrollierten Sektoren angewandt, insbesondere in der Schwerindustrie in Wallonien (Kohle, Stahl, Metall). In diesen Sektoren werden auch Entscheidungen über "verdächtige" deutsche Befehle im gegenseitigen Einvernehmen getroffen und manchmal abgelehnt. Als die Deutschen den Druck erhöhten, geben die Gesellschaften schließlich nach oder handeln einen Kompromiss aus. Die Galopin-Richtlinie hat auf viele Sektoren, wie z.B. die Kohleminen, wenig Einfluss, da es keine direkte Verbindung mit den Kriegsanstrengungen gibt.

Die Argumente der Galopin-Richtlinie verlieren jedoch schnell an Kraft. Belgien hatt mit chronischer Nahrungsmittelknappheit zu kämpfen, dazu lehnt im Dezember 1940 die Besatzungsmacht den Austausch von Lebensmitteln gegen Industrieprodukte ab. Im Oktober 1942 wird die "Arbeitspflicht" in Deutschland umgesetzt. Trotzdem wird an der Richtlinie festgehalten und sie wird in den Jahren 1941 und 1942 verfeinert und erweitert. Der Schwerpunkt liegt darauf, die belgische Wirtschaft heil durch den Krieg zu führen. Die Produktion war dabei eine Notwendigkeit, und sei es nur deswegen, um die Kontrolle über die Unternehmen in belgischer Hand zu behalten.

Bibliografie

Luyten, Dirk. Ideologie En Praktijk van Het Corporatisme Tijdens de Tweede Wereldoorlog in België. Brussel: VUB Press, 1997.

Van den Wijngaert, Mark. Nood Breekt Wet: Economische Collaboratie of Accommodatie: Het Beleid van Alexandre Galopin, Gouverneur van de Société Générale Tijdens de Duitse Bezetting (1940-1944). Tielt: Lannoo, 1990.


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Galopin-Richtlinie
Verfasser : Luyten Dirk (Institution : CegeSoma)
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