Belgien im Krieg / Artikel

Gesellschaftliche Erwartungen an das belgische Justizsystem

Thema - Justiz

Verfasser : Luyten Dirk (Institution : CegeSoma)

Nach der Befreiung gibt es in der Bevölkerung einen weit verbreiteten Wunsch, ehemalige Kollaborateure zu bestrafen. Dadurch entsteht eine Spannung zwischen den gesellschaftlichen Erwartungen und dem tatsächlichen Umfang der gerichtlichen Sanktion. Während der Besatzung und Unterdrückung rebelliert die Bevölkerung gewaltsam gegen die Täter von Handlungen, die sie als Kollaboration betrachtet. Diese Taten sind jedoch, in den Augen des Gesetzes, nicht strafbar oder reichen nicht aus, um eine Strafverfolgung zu rechtfertigen.

Internierung

Diese latente Spannung öffnet das Feld für andere Straf-und Sanktionsformen. Nach der Befreiung werden Tausende von angeblichen Kollaborateuren auf der Grundlage des Gesetzesdekrets von 1918 interniert. Sie werden physisch vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Diese Internierungen waren ein Symbol für die bestehenden Spannungen zwischen der Justiz und den Gesellschaftlichen Erwartungen.

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Institution : CegeSoma
Urheberrecht : Droits Réservés
Legende des Ursprungs : Non légendée

Alternative Sanktionen

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Institution : CegeSoma
Sammlung : Sipho
Urheberrecht : CegeSoma
Legende des Ursprungs : [Frei gegeben durch zensur]
Legende des Ursprungs : Bassin industriel de Charleroi pendant l’Occupation. L’industrie lourde continue à produire mais doit respecter les limites établies par la doctrine dite Galopin, notamment l’interdiction de produire des biens de nature militaire.

Als Reaktion auf diese Spannungen wird der rechtliche Handlungsspielraum erweitert. Die wirtschaftliche Kollaboration ist dabei ein gutes Beispiel. Die Gesellschaft will dieses Verbrechen streng bestrafen. Durch "alternative Sanktionen" wird der Staat versuchen, auf diese Forderung zu reagieren. Der Staat fordert den Kollaborateur zu einer Entschädigung auf: "Die an den Feind gelieferten Lieferungen verlängerten den Krieg, was zusätzliche Kosten für den Staat verursachte." Aus rein symbolischer Sicht sind diese finanziellen Repressalien vorgesehen, da sie in direktem Zusammenhang mit dem durch die Kollaboration verdienten Geld stehen. Die Steuergesetzgebung ist bei der Bestrafung der Kollaboration mit dem Feind weniger komplex als das Strafrecht: Es werden generell alle Kriegsgewinne hoch besteuert.

Gesellschaftlicher Ausschluss

Die zivile Säuberung ist das Ergebnis einer Ausweitung der Gesetzesgrenzen. Sie stellt sicher, dass all diejenigen bestraft werden, die als "weniger schwerwiegend" eingestufte Handlungen der Kollaboration begangen haben. Diese Handlungen sind grundsätzlich strafbar, werden aber nicht verfolgt, weil die Anzahl der Fälle zu hoch ist.

Die zivile Säuberung ist eine leichte Sanktion: Mit ihr geht keine Haftstrafe, keine Geldstrafe, sondern der Verlust der bürgerlichen und politischen Rechte (mit der Folge des sozialen und politischen Ausschlusses) einher. Da es keinen Prozess gibt, sind die Auswirkungen für die Kollaborateure unmittelbar zu spüren. Ziel dieser Sanktionen ist es, die Kollaborateure an der Teilnahme an den Wahlen vom Februar 1946 zu hindern. Zum damaligen Zeitpunkt gibt es keine gesellschaftlichen Einwände gegen diese Maßnahme.

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Institution : CegeSoma
Urheberrecht : Droits Réservés
Legende des Ursprungs : Non légendée

Bibliographie

Aerts, Koen, Dirk Luyten, Bart Willems, and Paul Drossens. Was Opa Een Nazi? Speuren Naar Het Oorlogsverleden. Tielt: Lannoo, 2017.


Um mehr zu erfahren...

163793.jpg Artikel Die Säuberung und die Strafverfolgung der Kollaboration Aerts Koen
raab_ic_hemiksem_186-modifiA Artikel Verhaftung und Inhaftierung - Repression Grevers Helen - Aerts Koen
29166.jpg Artikel van Haecke Lawrence
Pour citer cette page
Gesellschaftliche Erwartungen an das belgische Justizsystem
Verfasser : Luyten Dirk (Institution : CegeSoma)
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