Auf illegalen Waffenbesitz stand ab dem deutschen Truppeneinmarsch die Todesstrafe. Die Besatzungsmacht zeigte jedoch bis Anfang 1942 eine gewisse Nachsicht. Der deutliche Anstieg der Widerstandsgruppen zwingt ihn jedoch, diesen Gesetzesverstoß hart zu bestrafen.
Nachsicht
Weil sie die Bevölkerung nicht vor den Kopf stoßen wollten, beschlossen die Besatzer in den ersten zwei Jahren der Besatzung mehrmals, nicht allzu streng gegen illegalen Waffenbesitz vorzugehen. Die Besatzer erkannten, dass die Waffen oft vergessen wurden oder dass die verbotene Waffe nicht benutzt wurde, um ihnen zu schaden.
Dann, eine unerbittliche Justiz
Die Zunahme der politischen Gewalt ab 1942 führte dazu, dass die Besatzungstruppen gegenüber jedem illegalen Waffenbesitzer zunehmend unnachgiebig wurde. Obwohl die Besatzungsmacht theoretisch nur für Straftaten zuständig war, die ihren Interessen schadeten, neigte sie nach und nach dazu alle Fälle zu übernehmen in denen es um Waffen ging, zum Nachteil der belgischen Justiz. Regelmäßig wurden Verdächtige hingerichtet, entweder nach einem Todesurteil oder als Geiseln. Viele von ihnen sind Widerstandskämpfer, einige sind gewöhnliche Kriminelle und manchmal einfache Wilderer.
Bibliographie
Roden, Dimitri. “"In Naam van Het Duitse Volk!” Het Duitse Krijgsgerecht En de Openbare Orde in Bezet België (1940-1944).” Ph.D. Thesis, Universiteit Gent, 2015.