Belgien im Krieg / Artikel

Die Judenverfolgung unter der deutschen Besatzung

Thema - Kollaboration -

Verfasser : Schram Laurence (Institution : Kazerne Dossin)

Unverzichtbar: loyale Kollaboration der belgischen Verwaltung

Von 28. Oktober 1940 bis 1. Juni 1942 verhängt die deutsche Militärverwaltung Maßnahmen, die den Juden ihre grundlegenden Bürgerrechte aberkennen. Die deutschen Besatzer sind nicht zahlreich genug und hängen deshalb von der Mitwirkung der belgischen Instanzen ab, um diese Verfügungen auszuführen. Obwohl diese Maßnahmen im Widerspruch zu den Grundsätzen der belgischen Verfassung stehen, geben die Regionalbehörden Forderungen des Besatzers nach.

Ein jüdisches Statut in 17 Verfügungen

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Institution : Kazerne Dossin
Sammlung : Fonds A. Bialystok
Urheberrecht : KD – Fonds A. Bialystok
Legende des Ursprungs : non légendée
Legende des Ursprungs : L’ordonnance du 1er décembre 1941 interdit aux enfants juifs de fréquenter des écoles non-juives. Ici, l’école Talmud Torah de la rue de la Régence, à Bruxelles, fin de l’année scolaire 1942. Les enfants et leurs professeurs portent l’étoile jaune.

17 Verfügungen schließen die Juden aus der Gesellschaft aus. Das Ziel ist es, die Juden zu identifizieren, zu zählen, von der belgischen Wirtschaft auszuschließen, vom Rest der Bevölkerung zu isolieren und ihre Deportation nach Auschwitz-Birkenau vorzubereiten. Die erste Verfügung legt fest, wer jüdisch ist, und verpflichtet diese Juden, sich in ein jüdisches Verzeichnis einzutragen.

Juden aus der belgischen Wirtschaft ausschließen

Um die belgische Wirtschaft judenrein  zu machen, wird den Juden verboten, ihre Ämter in öffentlichen Einrichtungen auszuüben. Rechtsanwälte, Lehrer und Journalisten werden dadurch getroffen. Jüdische Handelsbetriebe müssen mit einem Plakat gekennzeichnet werden, das für alle sichtbar ist. Jüdische Unternehmen und Handelsbetriebe werden anschließend von „Ariern“ übernommen oder werden liquidiert. Ihre Besitztümer werden beschlagnahmt. Nachdem ihnen ihre Arbeit weggenommen wurde, werden sie zwangsbeschäftigt.

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Institution : Kazerne Dossin
Urheberrecht : J. Bourgeois
Legende des Ursprungs : non légendée
Legende des Ursprungs : L’ordonnance du 31 mai 1941 contraint les commerçants juifs à apposer une affiche « Entreprise juive » sur leurs vitrines.

Juden von der Gesellschaft isolieren

Am 29. August 1941 verhängt der Besatzer eine Ausgangssperre für die Juden und weist ihnen eine Unterkunft in Brüssel, Antwerpen, Lüttich und Charleroi zu. Emigration wird ihnen verboten. Sie sind alle verpflichtet, sich der Jüdischen Vereinigung in Belgien anzuschließen, eine Art von legalem Ghetto. Diese Vereinigung erhält die Aufgabe, für den Unterricht und das jüdische Sozialwesen zu sorgen, um ihre Deportation zu vereinfachen. Am 27. Mai 1942 folgt die Pflicht zum Tragen des gelben Sterns. Es ist der symbolische Orgelpunkt des jüdischen Staats. Es ist nun alles für die Deportation der Juden bereitet.

Bibliografie

Steinberg, Maxime, and Laurence Schram. De Belgische Tentoonstelling in Auschwitz. Het Boek — L’exposition Belge à Auschwitz. Le Livre. Edited by Adriaens Ward. Mechelen: JMDV-MJDR, 2007.

Steinberg, Maxime. La Presécution Des Juifs En Belgique. Bruxelles, 2004.

Van Doorslaer, Rudi, Emmanuel Debruyne, Frank Seberechts, and Nico Wouters. La Belgique Docile – Les Autorités Belges et La Persécution Des Juifs En Belgique Pendant La Seconde Guerre Mondiale, Rapport Final d’une Étude Effectuée Par Le Centre d’Études et de Documentation Guerre et Sociétés Contemporaines Pour Le Compte Du Gouvernement Fédéral et à La Demande Du Sénat de Belgique. Bruxelles: Pire, 2007.

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Die Judenverfolgung unter der deutschen Besatzung
Verfasser : Schram Laurence (Institution : Kazerne Dossin)
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