Belgien im Krieg / Artikel

Verwaltungskollaboration

Thema - Kollaboration

Verfasser : Wouters Nico (Institution : CegeSoma)

Juristisch ist dies ein Bestandteil der politischen Kollaboration; im Allgemeinen geht es dabei um Beamte oder Menschen in leitenden Funktionen, die gegen beliebige strafgesetzliche Artikel verstoßen, die Kollaboration unter Strafe stellen.

Rahmen

Während der Besatzung findet eine ziemlich große Infiltration in der behördlichen Verwaltung von Mitgliedern kollaborierender Parteien statt (insbesondere vom Vlaams Nationaal Verbond (VNV) und Rex). Als Machthaber und Beamte sind sie grundsätzlich an die belgische Gesetzgebung gebunden. In Wirklichkeit steht ihre politische Überzeugung im Vordergrund. Die Mitglieder von VNV und Rex betonen, dass sie Parteisoldaten bleiben müssen. Sie müssen Befehle ihrer Parteileitung und vom deutschen Besatzer ausführen, manchmal gegen den belgischen Staat. Mit ihrem aktiven Beitrag zur Verwaltung hoffen diese Parteien, die politische Unterstützung der Deutschen zu bekommen. Zudem hoffen die Parteien (anfänglich), dass sie über die Verwaltung die Herzen und Seelen der Bevölkerung für den Nationalsozialismus gewinnen können.

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Institution : CegeSoma
Sammlung : Sipho
Urheberrecht : CegeSoma
Legende des Ursprungs : Aan het gemeentehuis van Vilvoorde. De Heer Borrey nieuw burgemeester van Vilvoorde trad op 21/6/42 in functie. De burgemeester groet de groepen die defileren. [Frei gegeben durch zensur]

Einfluss

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Institution : CegeSoma
Urheberrecht : Droits Réservés
Legende des Ursprungs : Collège échevinal du Grand Bruxelles: 1. Jan Grauls, Bourgmestre; 2. Léon Brunet, Propriétés communales; 3. Maurice Denis, Finances; 4. M. Liesenborghs, Beaux Arts, Tourisme et Affaires culturelles; 5. Piet Finné, Enseignement; 6. Arthur Bacq, Affaires sociales; 7. W. Reinhard, Port, Industrie et Commerce; 8. Jan Delmartino, Santé, Sport et Jeunesse; 9. J. Bottemanne, Travaux publics; 10. Gillès de Pélichy, Etat civil; 11. M. Tommelein, Ravitaillement; 12. Jan De Man, Régies; 13. Lode Claes, Contentieux.

Einigen kollaborierenden Führungspersönlichkeiten fehlt es an der nötigen Verwaltungsausbildung oder bestimmten Fertigkeiten. Vor allem aber fehlt es ihnen an Legitimität bei Kollegen und Untergebenen. In der Praxis schließen sie sich von ihren nicht-kollaborierenden Kollegen ab. So entstehen kleine ‚Kollaborationsinseln‘ innerhalb der belgischen Behörden und Verwaltungen.

Die Verwaltungskollaboration äußert sich vor allem bei den Kriegsbürgermeistern und innerhalb von Körperschaften, wie beispielsweise dem NLVC und dem Reichsarbeitsamt. Ein guter Gradmesser ist die sogenannte Informationsverwaltung. Kollaborierende Führungspersönlichkeiten leiten massenweise Informationen über politische Gegner an die deutschen Ordnungs- und Sicherheitsdienste weiter.

Usancen in der Bestrafung der Nachkriegszeit

Es gibt keinen eigenen Strafgesetzartikel, der Verwaltungskollaboration unter Strafe stellt. Es ist ein Bestandteil der politischen Kollaboration (nämlich: die „Änderung der Einstellungen des Landes“). Unvermeidlich wird dadurch in der Bestrafung der Nachkriegszeit die Verwaltungskollaboration mit der Leitung von politischen Kollaborateuren gleichgestellt.

Bibliografie

Verhoeyen, Étienne. Belgie bezet 1940-1944: een synthese. Brussel: BRTN, 1993.

Wouters, Nico. « Bestuur en aanpassing ». In Knack Historia: België 40-45, édité par Bruno De Wever, Helen Grevers, Rudi Van Doorslaer, et Julia Zurné, 38‑45. Roeselaere: Roularta Media Group, 2015.

Wouters, Nico. De Führerstaat: overheid en collaboratie in België (1940-1944). Tielt: Lannoo, 2006.

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Pour citer cette page
Verwaltungskollaboration
Verfasser : Wouters Nico (Institution : CegeSoma)
https://www.belgiumwwii.be/de/belgien-im-krieg/artikel/verwaltungskollaboration.html