Belgien im Krieg / Artikel

Großstädtische Agglomorationen

Thema - Kollaboration

Verfasser : Wouters Nico (Institution : CegeSoma)

Sieben Fusionsvorgänge, bei denen Randgemeinden aus der Stadt herausgelöst und an den Stadtkern angegliedert werden, um eine Einheit zu bilden.

Entstehung und Kontext

Im ersten Jahr der Besatzung forderten die Deutschen und ein Teil der belgischen Elite im Namen einer effizienten Verwaltung die Zusammenlegung der belgischen Gemeinden.

Das erste Vereinheitlichungsprojekt wurde vor Ort in Antwerpen vorbereitet. Der Ausschuss der Generalsekretäre blockierte sie, da er erkannte, dass es sich um eine politische und damit illegale Reform handelte. Nach seiner Ernennung zum Generalsekretär des Innenministeriums gründet Gerard Romsée, Mitglied des Vlaams Nationaal Verbond (VNV) (Flämischer Nationalverband), per Dekret vom 15. September 1941 Groß-Antwerpen. Am 17. Oktober 1941 wird das VNV-Mitglied Hendrik Borginon zum Reichskommissar für die Großagglomerationen ernannt. Unter seiner Leitung werden nacheinander Groß-Gent (Mai 1942), Groß-La Louvière (Juni 1942), Groß-Charleroi (Juli 1942), Groß-Brüssel (September 1942), Groß-Brügge (Oktober 1942) und Groß-Lüttich (November 1942) gegründet.

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Institution : CegeSoma
Urheberrecht : Droits Réservés
Legende des Ursprungs : Nous ne voulons pas du grand Bruxelles Nazi que preparent les traites Romsee et Borginon

Auswirkung

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Institution : CegeSoma
Legende des Ursprungs : Non légendée

Die konkreten Auswirkungen unterscheiden sich von einer Stadt zur anderen. In der Regel steht die neue Stadt immer unter der politischen Führung eines zusammenarbeitenden Kollegiums von Bürgermeistern und Ratsherren. Sie sind daher wichtige Instrumente für die Machtergreifung von den faschistischen Parteien Rex und dem VNV. Die administrative Dezentralisierung (über Distrikte) wurde generell beibehalten. Im Großraum Brüssel gab es eine auffällige Zentralisierung im Bereich der Stadtpolizei.

Groß-Brüssel und Ende

Die Schaffung von Groß-Brüssel markiert eine Zäsur. Zum ersten Mal gibt es groß angelegten Protest der belgischen Elite. Das lag daran, dass es die Hauptstadt betraf, aber auch daran, dass sich der Kontext der Besatzung inzwischen geändert hatte. Ende 1942 erklärten die belgischen Gerichte die Schaffung von Groß-Antwerpen für illegal. Ein deutscher Erlass (26. Januar 1943) erzwang dennoch seine Umsetzung. Die vielen noch ausstehenden befindlichen Fusionsvorhaben wurden damit endgültig abgesagt.

Bibliografie

Wouters, Nico. De Führerstaat: Overheid En Collaboratie in België (1940-1944). Tielt: Lannoo, 2006

Wouters, Nico. “Groot-Brussel Tijdens WOII (1940-1944).” In De Brusselse Negentien Gemeenten En Het Brussels Model. Les Dix-Neuf Communes Bruxelloises et Le Modèle Bruxellois, edited by Els Witte, André Alen, and Hugues Dumont. Brussel: Larcier, 2003.

Wouters, Nico.Oorlogsburgemeesters 40/44: Lokaal Bestuur En Collaboratie in België. Tielt: Lannoo, 2004. 


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Pour citer cette page
Großstädtische Agglomorationen
Verfasser : Wouters Nico (Institution : CegeSoma)
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